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Allgemeine Geschäftsbedingungen

RECOS SYSTEM SOLUTIONS GmbH

– nachfolgend RSS –

1. Allgemein
Für alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie er-gänzend jeweils die Besonderen Geschäftsbedingungen der RSS für:

  • den Verkauf von Hardware
  • die Nutzung von Standardsoftware
  • die Installation von Hardware
  • die Instandhaltung von Hardware

2. Geheimhaltung, Unteraufträge, Verwahrungsrecht
RSS wird alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung des Vertrages erhält und die als vertraulich bezeichnet werden, nur zur Durchführung des Vertrages verwenden. Solange und soweit sie nicht allgemein bekannt geworden sind, oder der Auftraggeber einer Bekanntgabe vorher zugestimmt hat, wird RSS die genannten Unterlagen und Informationen gegenüber Dritten vertraulich behandeln. Diese Pflichten bleiben auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

RSS kann Unteraufträge vergeben, hat aber den Unterauftragnehmern entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen.

RSS ist berechtigt, die Unterlagen und Daten, die sie zur Durchführung des Vertrages erhält, bis zum Ablauf der Gewährleistungspflicht zu verwahren.

3. Haftung
Die Haftung von RSS auf Schadenersatz aus vertraglichen, vertragsähnlichen, deliktischen oder sonstigen Rechtsgründen wird ausgeschlossen; dies gilt nicht, wenn es um die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht oder die Verletzung auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von RSS oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht oder wenn es sich um die Verletzung einer für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Verpflichtung handelt. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Unberührt bleiben ferner die Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

5. Erfüllungsort
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird als Erfüllungsort München vereinbart.

6. Aufrechnung
Gegen Forderungen der RSS sind Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte jedweder Art unzulässig, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher (§13 BGB), bleibt die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, das auf demselben Vertragsverhältnis beruht, unberührt.

7. Abweichende Geschäftsbedingungen
Etwaige abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt.

8. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird als Gerichtsstand München vereinbart.

9. Anwendung deutschen Rechtes
Für die Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.

10. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen oder ihrer Absätze ganz oder teilweise unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Besondere Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Hardware

RECOS SYSTEM SOLUTIONS GmbH

– nachfolgend RSS –

1. Allgemein
Für alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RSS sowie für den Verkauf von Hardware ergänzend die nachstehenden Bedingungen.

2. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen von RSS bestimmt sich ausschließlich nach dem geschlossenen Vertrag.

Die Angebote von RSS sind freibleibend bis zur Auftragsannahme.

3. Lieferfrist
Der Lauf der Lieferfrist beginnt mit Erhalt der in allen Punkten geklärten Bestellung. Im Fall der Holschuld ist die Lieferfrist eingehalten, wenn die Ware innerhalb der vereinbarten Frist zur Abholung bereit ist und dies dem Besteller mitgeteilt wurde.

In Fällen höherer Gewalt (als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können), bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von RSS liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien etc., verlängert sich die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und/oder Hindernisse. RSS wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller bald möglichst mitteilen. Überschreitet die sich aus einem Lieferverhältnis der vorbezeichneten Art ergebende Verzögerung den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs zurück-zutreten.

Teillieferungen innerhalb der vereinbarten Lieferfrist sind zulässig.

4. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von RSS. Handelt es sich bei dem Besteller nicht um einen Verbraucher, so bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung von RSS mit dem Besteller Eigentum von RSS. Dies gilt auch dann, wenn Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Besteller ist befugt, über die verkaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist RSS zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der gelieferten Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei RSS als Hersteller gilt. Bleiben bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter, deren Eigentumsrechte bestehen, so wird RSS Miteigentümerin im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. Werden Liefergegenstände mit anderen, RSS nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden, so erwirbt RSS das Recht das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verbundenen Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für RSS. Die aus dem Weiterverkauf der gelieferten Waren entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentums von RSS zur Sicherung an diese ab und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Der Besteller bleibt jedoch trotz dieser Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Befugnis von RSS, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich RSS, die Forderung nicht einzuziehen., solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann RSS verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben und die dazu gehörigen Unterlagen an RSS aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller RSS unverzüglich davon zu unterrichten und ihr alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Vorbehaltseigentum von RSS hinzuweisen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderung von RSS mehr als 20%, so wird RSS auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherheiten noch ihrer Wahl freigeben.

5. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche mit der Maßgabe, dass sich die Gewährleistungspflichten von RSS gegenüber gewerblichen Käufern und juristischen Personen des Öffentlichen Rechts auf ein Jahr seit der Übergabe der Sache beschränkt.

Die Haftung von RSS auf Schadensersatz wegen Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen; dies gilt jedoch nicht, wenn es um die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht oder die Verletzung auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von RSS oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Unberührt bleiben ferner etwaige Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

6. Salvatorische Klausel
Sind oder werden die Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt.

Besondere Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Standardsoftware

RECOS SYSTEM SOLUTIONS GmbH

– nachfolgend RSS –

1. Allgemein
Für alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RSS sowie bei der Nutzung von Standardsoftware ergänzend die nachstehenden Bedingungen:

2. Überlassung der Softwareprodukte und der dazu gehörigen Unterlagen
Der Kunde ist berechtigt, die ihm überlassene Software in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der §§ 69 d und 69 e UrhG zu nutzen.

RSS ist bereit, überlassene Softwareprodukte zu den bei ihr üblichen Bedingungen und Preisen zu pflegen.

3. Gewährleistung
Die Gewährleistung der Softwareprodukte umfasst

  • Fehlerdiagnose
  • Fehlerbeseitigung

während der Dauer der Gewährleistungsverpflichtung. Die Beseitigung von Fehlern, d. h. Abweichungen von der Programmbeschreibung, erfolgt durch Lieferung eines neuen Änderungsstandes der Software. Voraussetzung ist, dass der Fehler reproduzierbar ist und in dem jeweils letzten vom Kunden übernommenen Änderungsstand auftritt. RSS erhält vom Kunden alle für die Fehlerbeseitigung benötigten Unterlagen und Informationen. Bis zur Übernahme eines neuen Änderungsstandes stellt RSS eine Zwischenlösung zur Umgehung des Fehlers bereit, wenn dies bei angemessenem Aufwand möglich ist und wenn der Kunde wegen des Fehlers unaufschiebbare Aufgaben nicht mehr bearbeiten kann. Gelingt die Mängelbeseitigung trotz dreimaliger Versuche nicht, kann der Kunde Herabsetzung des Nutzungsentgelts oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Die Verpflichtung zur Gewährleistung für Softwareprodukte endet 12 Monate nach Abnahme. Jedes Programm wird unverzüglich, nachdem RSS die Fertigstellung erklärt und die Funktion des Programms demonstriert hat, abgenommen. Die Abnahme darf nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden.

4. Entgelt
Das Nutzungsentgelt wird gesondert vereinbart. Neben den Entgelten wird die jeweils gültige Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Die Nutzungsentgelte sind gemäß besonderer Vereinbarung fällig.

5. Haftung
Die Haftung von RSS auf Schadenersatz aus vertraglichen, vertragsähnlichen, deliktischen oder sonstigen Rechtsgründen wird ausgeschlossen; dies gilt nicht, wenn es um die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht oder die Verletzung auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von RSS oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht oder wenn es sich um die Verletzung einer für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Verpflichtung handelt. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Unberührt bleiben ferner die Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

6. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen oder ihrer Absätze ganz oder teilweise unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Besondere Geschäftsbedingungen für die Installation von Hardware

RECOS SYSTEM SOLUTIONS GmbH

– nachfolgend RSS –

1. Allgemein
Für alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RSS GmbH sowie bei der Installation von Hardware ergänzend die nachstehenden Bedingungen.

2. Aufstellungsort
Die Geräte dürfen keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden.

Die Lüftungsschlitze des Systems sind freizuhalten.

3. Klimadaten
Für die Kommunikations- und Arbeitsplatzsysteme sind folgende Klimadaten einzuhalten:

  • Temperatur 15 bis 30 Grad Celsius
  • Relative Luftfeuchte 30 bis 75%
  • Taupunkttemperatur max. 25 Grad Celsius

Ein Temperaturwechsel darf max. 7 Grad Celsius pro Stunde betragen. Um Schäden und damit verbundene Ausfälle zu vermeiden, sind die Geräte bei Überschreitung bzw. bei Unterschreitung der Klimadaten sofort abzuschalten. Sollten zur Erreichung der Klimadaten eine Klimaanlage erforderlich werden, so muss die Kühlluft der Reinheitsklasse 2 nach DIN/EC 75 entsprechen. Zu beachten ist, dass elektronische Anlagen nach Unterkühlung erst nach einer Erwärmung auf mindestens 15 Grad Celsius in Betrieb genommen werden dürfen. Zu geringe Luftfeuchtigkeit führt insbesondere bei der Verwendung von Teppichbelägen zu elektrostatischen Aufladungen. Bei zu hoher Luftfeuchtigkeit werden Papiervorräte weich und wellig.

4. Bodenbeläge
Die elektrostatische Aufladung der Fußbodenbeläge muss so gering sein, dass keine Entladungen auftreten können, die den Betrieb des Systems stören.
Kunststoffbeläge mit einem Ableitwiderstand Rl = <10 Giga-Ohm haben sich bewährt.
Bei bereits verlegten Böden ist ein Erdableitwiderstand RE = < 10 Giga-Ohm erforderlich (DIN 51 953).
Bei Textilbelägen empfehlen sich antistatische Beläge, bei denen die Grenzspannung von 2KV (DIN 54345) nicht überschritten werden kann.

5. Stromversorgung
Für System und Peripherie müssen Schukosteckeranschlüsse nach den VDE-Bestimmungen bestehen. Bei Großrechnern ist gegebenenfalls ein 3-phasiger Starkstromanschluss mit separater Absicherung erforderlich. Ferner ist darauf zu achten, dass alle Peripheriegeräte stromseitig gleiches Erdpotential aufweisen. Der Anschluss muss jeweils an eine separate 16AT abgesicherte Zuleitung vorgenommen werden, damit Störungen durch fremde Verbraucher vermieden werden können. Bei Anschluss der Peripherie an 2 oder mehrere separate Zuleitungen ist auf Phasengleichheit zu achten. Die zulässige Spannungstoleranz darf 10 % nicht überschreiten.

6. Kabelversorgung
Signalkabel dürfen nicht direkt neben Netzkabeln oder anderen starkstromführenden Kabeln verlegt werden. Erforderlicher Mindestabstand von starkstromführenden Kabeln darf bei nicht abgeschirmten Signalkabeln nicht weniger als 40 cm, bei abgeschirmten Signalkabeln nicht weniger als 5 cm betragen (vgl. im übrigen DIN 57 229, VDE 0228). Für bestimmte Vernetzungsarten und -Techniken bei Mehrplatzanlagen sind spezielle Schnitt-stellenspezifikationen einzuhalten.

7. Sonstiges
Der Kunde hat sämtliche Anforderungen für die Installation von Hardware auf eigene Rechnung und Gefahr zu erbringen. Sind oder werden einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen oder ihrer Absätze ganz oder teilweise unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Besondere Geschäftsbedingungen für die Instandhaltung von Hardware

RECOS SYSTEM SOLUTIONS GmbH

– nachfolgend RSS –

1. Allgemein
Für alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RSS sowie für die Instandhaltung von Hardware ergänzend die nachstehenden Bedingungen.

2. Im Rahmen der Instandhaltungsvereinbarung erbringt RSS folgende Leistungen:

  • Entstörung und Reparatur der Systeme vor Ort, sofern nicht Fernbedienungseinrichtungen und integrierte Funktionen die Diagnose und Entstörung anderweitig ermöglichen.
  • Lieferung und Austausch aller erforderlichen Ersatzteile, Austauschteile und elektronischer Baugruppen.
  • Vornahme von technischen Verbesserungen, welche die RSS an dem gesamten, von ihr verwalteten Park gleicher Systeme durchführt.
  • Alle im Zusammenhang mit diesen Leistungen entstehenden Arbeits- und Fahrtkosten von RSS.

Alle Instandhaltungsarbeiten werden schnellstmöglich innerhalb der normalen Geschäftszeit von RSS (Montag bis Donnerstag 8:00 – 17:00 Uhr und Freitag 8:00 – 15:00 Uhr), darüber hinaus nur nach besonderer Vereinbarung, vorgenommen.

3. Die Instandhaltung erfordert seitens des Kunden:

  • Die ordnungsgemäße Benutzung der Systeme und Einrichtungen und deren Reinigung gemäß Hersteller.
  • Die Beachtung von Entstörungshinweisen in der Bedienungsdokumentation und Benutzung evtl. integrierter Wartungsprogramme sowie deren Updates gemäß den jeweils gültigen Richtlinien.
  • Die Bereithaltung eines Telefonanschlusses an das öffentliche Leitungsnetz am Standort der Systeme und Einrichtungen.
  • Der Abschluss einer Schwachstromversicherung gemäß AVB-Schwachstrom, wird empfohlen.

4. Die Instandhaltungsvereinbarung umfasst nicht:

  • Lieferung, Installation und Austausch von Zusatzeinrichtungen und Zubehör.
  • Umstellung und Standortwechsel sowie die deswegen erforderliche Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft.
  • Reparaturen, die durch Nichtbeachtung der Voraussetzung gemäß Punkt 3 dieser Instandhaltungsvereinbarung erforderlich werden.
  • Die Wiederherstellung solcher Systeme und Einrichtungen oder Teile derselben, deren Abnutzungsgrad ein einwandfreies Funktionieren der System nicht mehr erwarten lässt.
  • Die Beseitigung von Schäden, die lt. AVB-Schwachstrom einer Schwachstromversicherung versicherbar wären, bzw. die durch Eingriffe unberechtigter Dritter entstehen, oder die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder Arbeitskämpfen Wartungsleistungen unterbleiben.

5. Laufzeit der Vereinbarung
Die Instandhaltungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende des Vertragsjahres, frühestens jedoch nach Ablauf von 12 Kalendermonaten gekündigt werden. Zieht der Kunde es vor, die von RSS vorgeschlagene Generalüberholung nicht durchführen zu lassen, so kann RSS bezüglich der betroffenen Systeme und Einrichtungen den vorliegenden Wartungsvertrag mit einer Frist von 1 Monat kündigen.

6. Zahlungsbedingungen
Die Jahrespauschalvergütung zuzüglich der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer ist jährlich im Voraus am 1. Werktag des jeweiligen Vertragsjahres ohne Abzug fällig. Die Preise entsprechen den RSS-Listenpreisen am Tag der Vertragsunterzeichnung.

7. Haftungsausschluss
Die Haftung von RSS auf Schadenersatz aus vertraglichen, vertragsähnlichen, deliktischen oder sonstigen Rechtsgründen wird ausgeschlossen; dies gilt nicht, wenn es um die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht oder die Verletzung auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von RSS oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht oder wenn es sich um die Verletzung einer für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Verpflichtung handelt. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Unberührt bleiben ferner die Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Sonstiges

Der Kunde kann die ihm nach diesem Vertrag zustehenden Rechte nur mit schriftlicher Zustimmung RSS abtreten. RSS kann ihre mit diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen durch dritte Personen ihrer Wahl vertragsgerecht ausführen lassen.

RECOS SYSTEM SOLUTIONS

Wir möchten die Wünsche unserer Kunden kennen und Sie in der Planung und Einführung neuer Soft- und Hardware Produkte effizient begleiten

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